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Im Rahmen der Durchführung der Handwerksordnung und zum Schutz des örtlichen Handwerks wird die Kreisverwaltung Olpe tätig zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (zum Beispiel bei Verstößen gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle).

Zudem wird die Kreisverwaltung Olpe tätig, wenn ein Gewerbe ohne die erforderliche Gewerbeanmeldung ausgeübt wird oder jemand seiner Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht genügt oder die erforderliche Karte als Reisegewerbetreibende beziehungsweise Reisegewerbetreibender nicht besitzt.

Bei Verstößen gegen oder in Verbindung mit

  • Meldepflichten und Beitragspflichten des Arbeitgebers,
  • steuerrechtlichen Verpflichtungen,
  • Leistungsmissbrauch,
  • Scheinselbständigkeit,
  • Sozialversicherungsrecht oder
  • illegaler Beschäftigung

sind für die Verfolgung und Ahndung die Zollverwaltungen sowie der jeweilige Leistungsträger zuständig.

Die zuständige Zolldienststelle befindet sich beim Zollamt Siegen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Fragen zu handwerksrechtlichen Angelegenheiten beantworten die Handwerkskammer Südwestfalen und die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd.

Private Bauherrinnen und Bauherren, die Bauarbeiten mit Familienangehörigen oder Bekannten, Nachbarn oder Kolleginnen und Kollegen ausführen, müssen diese Bauhilfskräfte bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden und versichern.

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