Wohnberechtigungsschein
Der Kreis Olpe überwacht die zweckbestimmte Belegung des geförderten Wohnraumes, übt also die Wohnungsaufsicht aus.
Nur mit Zustimmung (Wohnberechtigungsschein, Freistellung) ist eine Belegung von geförderten Wohnungen möglich.
Zinssenkung
Wenn Sie Eigentümer:in von öffentlich gefördertem Wohnraum (Haus, Wohnung) sind, können Sie in bestimmten Abständen einen Antrag auf Zinssenkung stellen. Bitte wenden Sie sich dazu an Herrn Thomas Falke.
Zuständigkeit für Olpe und Lennestadt
Die Städte Olpe und Lennestadt sind im Bereich der Wohnungsaufsicht jeweils für ihr Stadtgebiet zuständig. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Stadt.
Zuständigkeit für Attendorn, Finnentrop, Kirchhundem, Drolshagen, Wenden
Für diese Städte und Gemeinden übernimmt der Kreis Olpe die Wohnungsaufsicht. Wenden Sie sich daher an Herrn Thomas Falke.