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Namensänderungen

Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen lässt grundsätzlich eine Namensänderung bei deutschen Staatsangehörigen zu.

Familiennamen und / oder Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Typische Fallgruppen für eine Namensänderung sind zum Beispiel:

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen 
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise 
  • Änderungen des ausländischen Familiennamens nach Einbürgerung 
  • Auffälliger Familienname, der durch Berichterstattung in den Medien im Zusammenhang mit Straftaten genannt wird.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird ständig durch die Rechtsprechung ergänzt.

Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als sechzehn Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.

Antragsformulare sind hier oder bei den Städten und Gemeinden erhältlich.

Die Gebühr für eine Namensänderung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen. Sie beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 €.

Ansprechpartner

Frau Barbara Schöttler-Kremer

Fachdienst Ordnung (FD 32)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe