Nach Artikel 8 Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Für Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge ist gemäß Versammlungsgesetz eine Anmeldung erforderlich. Diese muss mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Olpe angemeldet werden. Hierfür kann der Vordruck Anmeldung einer Versammlung verwendet werden.
Die Kreispolizeibehörde Olpe wird anschließend mit dem Veranstalter den Ablauf der Versammlung im Einzelnen erörtern (Kooperationsgespräch). Der Veranstalter erhält eine Anmeldebestätigung mit den wesentlichen Inhalten des Kooperationsgespräches im Hinblick auf die Durchführung seiner Versammlung.