Sprungziele
Inhalt

Selbsthilfegruppen, die im Kreis Olpe Ihren Sitz haben, werden vom Kreis Olpe durch eine pauschalierte Förderung finanziell unterstützt. Damit sollen Selbsthilfemöglichkeiten und Selbstverantwortung als notwendige Ergänzung professioneller sozialer Dienste bzw. Gesundheitseinrichtungen gestärkt werden.

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt auf Antrag unter Verwendung eines entsprechenden Formulars (siehe Randspalte).

Die Anträge sind bis zum 31.03. (Ausschlussfrist) des laufenden Jahres bei der Kreisverwaltung Olpe einzureichen.