Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen können einen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss für ihre Investitionskosten beantragen.
Der Antrag auf den Zuschuss ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen.
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen können einen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss für ihre Investitionskosten beantragen.
Der Antrag auf den Zuschuss ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen.