Welche Unterlagen benötigen Sie für welches Anliegen?
Bitte beachten Sie die Informationen zu benötigten Unterlagen zu den unten aufgeführten Themenbereichen.
- Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
- Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren
- Kurzzeit-Kennzeichen
- Oldtimer-Kennzeichen
- Rotes Oldtimer-Kennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung nach vorübergehender Abmeldung auf die bisherige Fahrzeughalterin / den bisherigen Fahrzeughalter
- Wunschkennzeichen
- Zulassung eines Fahrzeugs für Minderjährige
Wenn Sie innerhalb des Kreises Olpe umgezogen sind, müssen die aktuellen Daten auch in den Fahrzeugpapieren erfasst werden.
Bei Ände
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- Vorführpflicht: Das Fahrzeug muss mit noch gültiger Hauptuntersuchung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
- gültige Hauptuntersuchung: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss mindestens so lange bestehen, wie der Zulassungszeitraum des Ausfuhrkennzeichens beantragt wird.
- Versicherungspflicht :Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen.
Bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens werden die bisherigen amtlichen Kennzeichen entstempelt und der Fahrzeugschein eingezogen, soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- europäische Bankverbindung (KFZ-Steuer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass oder gegebenefalls Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung (dreifach gelbe Versicherungsbestätigungskarte sowie eine grüne internationale Versicherungskarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder (sofern nicht bereits abgemeldet)
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes bzw. Handelsregisterauszug
Zulassungen für Personen ohne Wohnsitz im Kreis Olpe sind nur dann möglich, wenn die beantragende Person (zukünftiger Halter) persönlich am Schalter steht.
Zusätzlich bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten im Original
- Gültiges Ausweisdokument (Original oder Kopie) des Empfangsbevollmächtigten mit gemeldetem Erstwohnsitz im Kreis Olpe
Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person
- Dem Empfangsbevollmächtigten werden, stellvertretend für den Halter, behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen
(auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter weitergeleitet werden. - Der Empfangsbevollmächtigte muss eine „natürliche“ Person (keine Firma) sein.
- Die Daten der empfangsbevollmächtigten Person werden im Fahrzeugschein (Ziffer 22) eingetragen.
An Samstagen werden keine Ausfuhrkennzeichen ausgegeben.
Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren:
Für die Neuzuteilung von Kennzeichen und / oder Neuausstellung von Fahrzeugpapieren anlässlich Verlust ist oftmals die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich. Die Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) oder der Kennzeichen kann im Einzelfall eine Verlusterklärung ausreichend sein.
Wird der Verlust im Rahmen einer Umschreibung angezeigt, ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises (z.B. Kaufvertrag) notwendig. War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet, muss außerdem die Zustimmung der zuletzt zuständigen Behörde eingeholt werden.
Zum Datenabgleich ist aber bei allen Anträgen auf eine Neuausstellung von Fahrzeugpapieren und / oder Kennzeichen die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters erforderlich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, (früher Fahrzeugschein) zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Ausweis
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Wurde bei der Polizei keine Anzeige erstattet, kann die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides statt verlangt werden.)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Anzeige der Polizei (wenn eine Anzeige erstattet wurde)
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Ausweis
- Eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Anzeige der Polizei (wenn eine Anzeige erstattet wurde)
Die neuen Fahrzeugpapiere können nach ca. zwei ½ Wochen erstellt werden. Eine Versicherung an Eides statt kann nur bei persönlichem Erscheinen abgegeben werden.
Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Bei Verlust oder auch bei Diebstahl ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung (das Fahrzeug erhält eine neue Registrierung) erforderlich. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Ausweis
- Anzeige der Polizei (Wurde bei der Polizei keine Anzeige erstattet, kann die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides statt verlangt werden.)
Sofern nur ein Kennzeichen gestohlen bzw. verloren wurde, ist das zweite Kennzeichen vorzulegen (außer Zweirad).
Halterwechsel innerhalb des Kreises Olpe
Wenn Sie ein bislang auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug gekauft haben und dieses nun auf sich zulassen möchten, liegt ein Halterwechsel vor.
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters
- bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes bzw. Handelsregisterauszug
- bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden) - nicht bei zugelassenen Fahrzeugen
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Halter-/Standortwechsel aus anderen Kreisen:
Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Olpe umgezogen sind oder ein Fahrzeug aus einem anderen Kreis erworben haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug im Kreis Olpe zulassen.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder (sofern nicht bereits abgemeldet)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters
- bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes bzw. Handelsregisterauszug
- bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, welche für Probe- und Überführungsfahrten bestimmt sind. Sie werden derzeit nicht in jedem EU-Land akzeptiert. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde (z. B. Botschaft, Konsulat) oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird. Bei Bedarf kann für Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es muss konkret feststehen, für welches Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll. Deshalb ist es erforderlich, die Fahrzeugdokumente (oder Kopien davon) vorzulegen. Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tagen gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.
Der Antrag ist bei der für Ihren Hauptwohnsitz/Firmensitz oder für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsstelle zu stellen. Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages oder einer Rechnung nachzuweisen. Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder keine gültige Betriebserlaubnis ist ausschließlich die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges zuständig. Das gilt auch, wenn der Antragsteller im Kreis Olpe gemeldet ist. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller ohne Wohn- oder Firmensitz in Deutschland ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zwingend erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
- Kaufvertrag oder Rechnung oder hilfsweise die Verkaufsanzeige
- Personalausweis oder Pass des Halters/der Halterin
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein; Sollten diese nicht im Original vorgelegt werden können muss ein Kopie vorgelegt werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief; Sollten diese nicht im Original vorgelegt werden können muss ein Kopie vorgelegt werden.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (sofern diese aus dem Fahrzeugschein nicht eindeutig ersichtlich ist)
- bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen der Vereinsregisterauszug
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten
Zusätzlich bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten im Original
- Gültiges Ausweisdokument (Original oder Kopie) des Empfangsbevollmächtigten mit gemeldetem Erstwohnsitz im Kreis Olpe
Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person
- Dem Empfangsbevollmächtigten werden, stellvertretend für den Halter, behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen
(auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter weitergeleitet werden. - Der Empfangsbevollmächtigte muss eine „natürliche“ Person (keine Firma) sein.
- Die Daten der empfangsbevollmächtigten Person werden im Fahrzeugschein (Ziffer 22) eingetragen.
Antworten auf mögliche weitere Fragen finden Sie auch hier.