Prostituierte, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Bescheinigung vom Ordnungsamt und vom Gesundheitsamt. Beide Bescheinigungen müssen Prostituierte immer bei sich haben, wenn sie arbeiten.
Damit Prostituierte besser geschützt sind, können sie bei der Arbeit einen Künstlernamen (Alias) benutzen. Sowohl die Bescheinigung vom Gesundheitsamt als auch vom Fachdienst Ordnung kann zusätzlich als sogenannte Aliasbescheinigung auf einen Künstlernamen ausgestellt werden.
Als erstes ist ein Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt erforderlich. Hierzu ist ein Termin zu vereinbaren. Anschließend erfolgt ein Beratungsgespräch beim Fachdienst Ordnung. Auch hier wird ein Termin benötigt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
- Meldebescheinigung, hilfsweise Angabe der Zustellanschrift
- Zwei Lichtbilder
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