Sprungziele
Inhalt

Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist beim Fachdienst Ordnung zu stellen, bevor der Betrieb aufgenommen wird. Erst nach Erteilung der Erlaubnis kann der Betrieb eröffnen.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Betreiberinnen und Betreiber zum Beispiel ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.

Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Betreiberhinweise sowie die Hinweise zur Erstellung eines Betriebskonzepts. Die Erlaubnis ist kostenpflichtig.