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Wenn Sie sexuelle Dienstleistungen anbieten, besteht die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt gesundheitlich beraten zu lassen. Wenn Sie einen Prostitutionsgewerbebetrieb betreiben, besteht dazu die Erlaubnispflicht mit der dazu gehörenden Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin oder des Betreibers.

Wenn Sie vorwiegend im Kreis Olpe tätig sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Gesundheitsamt benötigt bereits im Vorfeld der Terminvergabe einige Daten von Ihnen. Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben dazu online mit Hilfe des Kontaktformulars.

Die Terminvergabe erfolgt schriftlich oder per Mail.

Termin zur gesundheitlichen Beratung

   
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