Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen
Für den Bau, die Unterhaltung, die Instandsetzung und den Winterdienst ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständg.
Lediglich bei Ortsdurchfahrten sind die Ortsbehörden zuständig. Bei Fragen und Wünschen wenden Sie ich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.