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Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes der Baujagd auf Füchse im Kunstbau

Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

 
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08.11.2017