Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes der Baujagd auf Füchse im Kunstbau
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
08.11.2017