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Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, das auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versendet werden können.

Der Kreis Olpe ist per De-Mail erreichbar:

info@kreis-olpe.de-mail.de

Möchten Sie Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc und .docx),
  • Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
  • Microsoft Powerpoint (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx),
  • Text (.txt),
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp),
  • Komprimierte Dateien (.zip),

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.


Wie funktioniert De-Mail?

Mit der De-Mail können elektronische Nachrichten so einfach versendet werden, wie man es von der E-Mail gewöhnt ist.
Man richtet sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wer eine De-Mail-Adresse einrichten möchte, muss sich einmalig persönlich identifizieren. Dies kann mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erfolgen. Auf Nachfrage kann man sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.


Weitere Informationen

De-Mail-Gesetz

Informationen des IT-Beauftragten der Bundesregierung zu De-Mail