Aufgaben der Rechnungsprüfung des Kreises Olpe
Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind im Wesentlichen in einem Landesgesetz und zwar in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Bei diesen gesetzlichen Prüfungen handelt es sich um
- die Prüfung der Haushaltswirtschaft des Kreises Olpe. Von dieser Prüfung sind alle Fachdienste der Kreisverwaltung betroffen. Mit der Erstellung des jährlichen „Berichtes über die Prüfung der Haushaltswirtschaft“ wird die Entscheidung des Kreistages über die Entlastung des Landrats vorbereitet.
- die Mit-/Prüfung von Jahresabschlüssen (Bilanzen) des Kreises für den Rechnungsprüfungsausschuss und des Zweckverbandes Naturpark Ebbegebirge,
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung des Kreises Olpe zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Kreiskasse und der Zahlungsabwicklung der Kreiswerke Olpe sowie die Vornahme von Prüfungen und
- wesentliche Auftragsvergaben der Kreisverwaltung, der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe mbH des Kreises Olpe und der Kreiswerke Olpe, die Auftragsabwicklung durch Lieferanten, Handwerker, Architekten, Ingenieure und deren Rechnungen.
- von der Kreisverwaltung auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommene Zahlungen.
- Prüfung von Verwendungsnachweisen. Hierbei geht es um die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Fördermitteln und deren ordnungsgemäße Verwendung.
Geprüft wird außerdem die Kassenführung weiterer Stellen außerhalb der Kreisverwaltung bei denen der Kreis Olpe Mitglied oder finanziell beteiligt ist. Hierzu gehören z.B. die Kreiswerke Olpe, der Naturpark Ebbegebirge, das Studieninstitut für kommunale Verwaltung / Verwaltungsakademie und die AIDS-Hilfe sowie der Rothaarsteigverein e.V..
Ferner können der Kreistag und der Landrat der Rechnungsprüfung zu den gesetzlichen Aufgaben weitere Prüfungsaufträge erteilen.
Ein Schwergewicht der Tätigkeit der Rechnungsprüfung liegt neben der Durchführung der o.g. Prüfungen in der Beratung der geprüften Stellen mit der Absicht das Verwaltungshandeln zu verbessern.