Sprungziele
Inhalt

Natura 2000 Gebiete

Europäisches Schutzgebietsystem

FFH-Gebiete im Kreis Olpe

Nutzungseinschränkungen für Eigentümer und Erholungssuchende

Ansprechpartner

 

Erlenbruchwald © Antonius Klein
Erlenbruchwald © Antonius Klein
 
Europäisches Schutzgebietssystem Mit dem europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“ soll der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union gefördert werden. Dieses Ziel kann nicht allein durch den Schutz einzelner Habitate erreicht werden. Daher wird ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete geschaffen. Dieses Netz Natura 2000 besteht aus Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). nach oben Fauna-Flora-Habitat: FFH-Gebiete im Kreis Olpe

 

Fliegen-Ragwurz im Naturschutzgebiet Rübenkamp © Kerstin Berens
Fliegen-Ragwurz im Naturschutzgebiet Rübenkamp © Kerstin Berens
FFH-Gebiete sind Gebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" von den EU-Mitgliedsstaaten nach jeweiligem nationalen Naturschutzrecht besonders zu schützen sind.

Durch die Schutzgebietsausweisung soll ein „günstiger Erhaltungszustand“ dieser Lebensraumtypen und Arten gewahrt oder wiederhergestellt werden.

Auf dem Gebiet des Kreises Olpe wurden der EU insgesamt neun FFH-Gebiete mit einer Gesamtgröße von 855 ha gemeldet. In den Meldedokumenten wurden für jedes FFH-Gebiet individuelle Schutz- und Entwicklungsziele festgelegt. Da FFH-Gebiete jedoch keine eigenständige Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind, wurden die FFH-Gebiete gleichzeitig als Naturschutzgebiete gesichert.

Soweit die FFH-Gebiete aus mehreren, zum Teil weit auseinander liegenden Teilflächen bestehen, wurden diese Teilgebiete als eigenständige Naturschutzgebiete ausgewiesen. Während durch die FFH-Gebiete ausschließlich Bereiche von europäischer Bedeutung erfasst sind, umfassen die einzelnen Naturschutzgebiete häufig weitere Flächen, für die aus lokalen oder regionalen naturschutzfachlichen Erfordernissen ein besonderer Schutz notwendig ist.

Vogelschutzgebiete gibt es im Kreis Olpe nicht. nach oben

Nutzungseinschränkungen für Eigentümer und Erholungssuchende Die konkreten Schutzziele für die Gebiete sowie die zu ihrer Verwirklichung notwendigen Ge- und Verbote sind in den jeweiligen ordnungsbehördlichen Verordnungen der Bezirksregierung oder Landschaftsplänen des Kreises Olpe detailliert geregelt.

Allgemein gilt jedoch für Erholungssuchende außerhalb der befestigten Straßen und Wege bzw. außerhalb offiziell markierter Wanderwege ein generelles Betretungsverbot.

Zum Zeitpunkt der NSG-Ausweisung rechtmäßig ausgeübte Nutzungen des Grundeigentümers werden nicht eingeschränkt. Nutzungsänderungen, wie etwa die Umwandlung von Laub- in Nadelholz, die Entwässerung von Flächen oder der Bau neuer Wege sind jedoch verboten bzw. bedürfen einer behördlichen Genehmigung.


Die FFH-Gebiete sind auch in der Übersichtskarte aller Schutzgebiete im Kreis Olpe dargestellt.

Eine Interaktive Karte mit allen Natura 2000-Gebieten Nordrhein-Westfalens und weitergehende Informationen zu Natura 2000 finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). nach oben Ansprechpartner

Herr Antonius Klein

Fachdienst Umwelt (FD 66)

Westfälische Straße 75
57462 Olpe