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Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb von Tiergehegen (dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten werden) ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Weitere Anforderungen und Genehmigungserfordernisse können Sie dem Merkblatt entnehmen.