Zentrale Vollstreckung
Werden Einzahlungen nicht rechtzeitig geleistet, obliegt der Kreiskasse deren zwangsweise Einziehung. Dazu wurde gemeinsam mit den Städten Attendorn und Olpe eine gemeinsame Vollstreckungsstelle beim Kreis Olpe eingerichtet.
Wenn die Forderung bis zur Fälligkeit nicht gezahlt wurde, erfolgt zunächst eine schriftliche Mahnung mit Mahngebühren. Sofern weiterhin keine Zahlung geleistet wird, beginnen kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gehalts- oder Kontenpfändungen). Bei Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich rechtzeitig mit der zentralen Vollstreckungsstelle in Verbindung.