Geltendmachung des Kindesunterhalts
Wesentliche Tätigkeiten des Beistandes bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche sind:
- Ermittlungen zum Aufenthaltsort und Einkommen von Unterhaltspflichtigen
- Aufforderung zur Erteilung von Auskünften
- Berechnung des Unterhaltsanspruchs
- Aufforderung zur Beurkundung und Zahlung
- Beachtung der jeweils gültigen Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle)
- Zahlkontrolle
- Vermittlungsgespräche
- Durchführung von gerichtlichen Verfahren
- Wahrnehmung der Prozesstermine
- Vollstreckungsmaßnahmen