Wasserschutzgebiete dienen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und dem Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen. In Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen werden Wasserschutzzonen abgegrenzt, in denen je nach Nähe zur Wassergewinnungsanlage verschiedene Einschränkungen und Verbote zur Verhinderung von Verschmutzungen des Trinkwassers festgesetzt sind.
Soweit in einem Wasserschutzgebiet eine bauliche Maßnahme oder eine Gewässerbenutzung geplant ist, ist eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreise Olpe erforderlich. Je nach Maßnahme ist gegebenenfalls eine Genehmigungen oder Befreiungen von den Verboten der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.