Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um für einen gewissen Zeitraum stationär versorgt zu werden.
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Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um für einen gewissen Zeitraum stationär versorgt zu werden.