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Die Antragstellung für die nachfolgend genannten Services erfolgt digital über das Bauportal.NRW. Dort finden Sie auch weitere Informationen, welche Unterlagen dem jeweiligen Antrag beizufügen sind.

Eintragung einer Baulast

Es sind Grundstücksverhältnisse möglich, bei denen die Realisierung eines Vorhabens (Bauvorhaben, Grundstücksteilung) nur durch die Übernahme einer Baulast auf das eigene oder ein fremdes Grundstück zu erreichen ist.

Durch die Übernahme einer Baulast kann beispielsweise die Erschließung des Baugrundstücks (Geh-,Fahr- und Leitungsrecht) über ein benachbartes Grundstück gesichert werden. Auch die Übernahme von Abstandflächen oder Stellplätzen auf angrenzende Grundstücke ist möglich. Ferner können zwei oder mehrere Grundstücke durch Baulast vereinigt werden, soweit eine katastermäßige Verschmelzung der Grundstücke nicht möglich ist.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.

Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt mindestens 50,- € und maximal 250,- € je Baulast.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie ein Baugrundstück kaufen wollen.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt bei bestehenden Baulasten auf einem Grundstück 50,- € je Baulast (jedoch pro Grundstück höchstens 150 €); bei Grundstücken, die baulastenfrei sind, beträgt die Gebühr 30,- € je Grundstück.

Löschung einer Baulast

Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei uns.

Teilungsgenehmigung

Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass durch die Grundstücksteilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes, der Abstandsflächen, der Erschließung) zuwiderlaufen.

Zur Genehmigung der Grundstücksteilung ist ein Antrag einzureichen, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen (u.a. amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500) beizufügen sind.

Der Amtliche Lageplan wird von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.

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