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Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass durch die Grundstücksteilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes, der Abstandsflächen, der Erschließung) zuwiderlaufen.

Zur Genehmigung der Grundstücksteilung ist ein Antrag einzureichen, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen (u.a. amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500) beizufügen sind.

Der Amtliche Lageplan wird von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.