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Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2

 

Nachdem die Landesregierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 weitere kontaktreduzierende Maßnahmen angeordnet hat, hat der Kreis Olpe in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden am 18.03.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Die am 17.03.2020 veröffentlichte Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zum Verbot von Veranstaltungen verliert damit ihre Gültigkeit.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

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