Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen
Der Kreis Olpe erlässt als zuständige Untere Gesundheitsbehörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 16 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen nachstehende Allgemeinverfügung:
18.03.2020