Abgabeorte und -zeiten für Trichinenproben im Kreis Olpe
Die Abgabe von Trichinenproben ist im Kreishaus und an zwei externen Abgabeorten möglich:
Abgabe im Kreishaus (bei Frau Stuff):
Montag: 8 bis 10.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 10.30 Uhr
oder nach Terminabsprache.
Externe Abgabeorte:
Hubertus Middel
Sieler Weg 8
57462 Olpe
Handy: 0171 7023405
Elmar Duwe
Hembergstr. 5
57368 Lennestadt-Elspe
Handy: 0171 2606381
Die Abgabestelle in Elspe bei Herrn Duwe ist durch die Kreisjägerschaft organisiert und – zusätzlich zu den Untersuchungsgebühren - kostenpflichtig. Fragen hierzu richten Sie bitte an Herrn Duwe oder die Kreisjägerschaft Kurköln Olpe.
Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben
Jäger:innen mit Wohnsitz im Kreis Olpe können auf Antrag durch den Kreis Olpe, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen übertragen bekommen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Sachkunde der Trichinenroben-Entnahme (nicht gleichbedeutend mit der kundigen Person!) anzufügen.
Voraussetzungen:
- Inhaber:in eines gültigen Jagdscheins
- Wildfleisch von Wildschweinen oder Dachsen zum Zwecke des eigenen häuslichen Verbrauchs bzw. Abgabe von kleinen Mengen Wild oder Fleisch an Dritte
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung bzgl. Trichinenprobenentnahme vorliegend
- Keine Tatsachen vorliegend, die gegen eine Zuverlässigkeit für Trichinenprobeentnahme sprechen.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben entsteht eine Gebühr in Höhe von 25 Euro.
Den Antrag richten Sie an:
Kreis Olpe
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Westfälische Str. 75
57462 Olpe
oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-olpe.de.
Kosten Annahme und Untersuchung Trichinenuntersuchungen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gültigen Satzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene.
Aktuell werden vom Land NRW die Kosten für Annahme und Untersuchung der Trichinenproben von Wildschweinen, welche in NRW erlegt wurden, übernommen. Daher werden für die Trichinenproben von diesen Wildschweinen derzeit keine Gebühren von den probenehmenden Jäger:innen erhoben.
Lediglich für Trichinenproben von Wildschweinen, welche außerhalb von NRW erlegt worden sind, wird von den probenehmenden Jäger:innen eine Gebühr nach der aktuell gültigen Satzung des Kreises Olpe über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene erhoben.
Wildursprungsscheine und -marken
Der Wildkörper muss bei Entnahme einer Trichinenprobe durch die beauftragte Person mit einer Wildmarke versehen werden. Jede Wildmarke ist nur einmal zu benutzen. Die Wildmarke ist so zu befestigen, dass sie beim Öffnen oder Entfernen so zerstört wird, dass sie nicht wiederzuverwerten ist.
Die Nummer der Wildmarke muss auf dem Wildursprungsschein, welcher der Trichinenprobe beigefügt sein muss, eingetragen werden. Die Nummer der Wildmarke muss mit der Nummer des Wildursprungsscheines übereinstimmen. Wildursprungsscheine müssen vollständig ausgefüllt werden. Hierzu gehört auch die Erklärung zu den bedenklichen Merkmalen.
Sollten Erleger:in und Probennehmer:in nicht dieselbe Person sein, so ist der/die Probennehmer:in auf dem Wildursprungsschein unter „Antragsteller“ zu vermerken. Wer die Probe nimmt, muss zu diesem Zeitpunkt die Beauftragung zur Trichinenprobenahme besitzen.
Nicht vollständig bzw. nicht richtig ausgefüllte Wildursprungsscheine führen dazu, dass die Trichinenprobe nicht angenommen wird.
Wildmarken und Wildursprungsscheine
Wildmarken und Wildursprungsscheine können formlos angefordert werden bei:
Kreis Olpe
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Westfälische Str. 75
57462 Olpe
E-Mail: veterinaeramt@kreis-olpe.de
Tel.: 02761 81 689.
Für 10 Wildmarken und Wildursprungsscheine wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Für den Versand dieser Wildmarken und Wildursprungsscheine entstehen zusätzliche Kosten von 5 Euro.
Proben zur Untersuchung auf Trichinen
Für die Abgabe von Trichinenproben durch die Jagdausübungsberechtigten ist folgendes zu beachten:
- Die Trichinenproben können nur noch ausschließlich über die oben genannten Adressen dem Kreis Olpe, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, zugeleitet werden oder zu den genannten Abgabezeiten und -bedingungen im Amt erfolgen.
- Jede Probe ist einzeln in einem flüssigkeitsundurchlässigen Beutel oder Becher zu verpacken. Blutspuren oder sonstige Verunreinigungen sind vor der Abgabe gründlich zu entfernen.
Unsaubere und verschmutzte Trichinenproben werden nicht mehr angenommen.
Der Wildursprungsschein darf keinesfalls mit der Trichinenprobe im selben Beutel verpackt werden, da er ansonsten durchweicht und nicht mehr gesiegelt werden kann, was eine ordnungsgemäße Dokumentation der Untersuchung unmöglich macht.
Am besten wird die Probe in einen Gefrierbeutel gepackt und verschlossen. Dieser wird dann zusammen mit dem zugehörigen Wildursprungsschein in einen kleinen Plastikbeutel gepackt und so abgegeben. - Die entnommenen Trichinenproben sind kühl zu lagern, jedoch nicht einzufrieren.
- Die Probenmenge darf insgesamt 50g nicht unterschreiten!
- Die Durchschrift des Wildursprungsscheins (Blatt 4, gelb) ist vom Jagdausübungsberechtigten aufzubewahren (2 Jahre) und dem Veterinäramt bei möglichen Kontrollen als Beleg für die erfolgte Untersuchung vorzulegen.
- Alle Probennehmenden werden gebeten, auf eine hygienische Entnahme zu achten!