Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
Der Kreis Olpe erlässt als zuständige Untere Gesundheitsbehörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 16 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen nachstehende Allgemeinverfügung:
21.03.2020