Coronaschutzverordnung: Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
Die Landesregierung NRW hat ein weitreichendes Kontaktverbot sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus Pandemie per Rechtsverordnung erlassen. Die Regelungen gelten einschließlich 19.04.2020.
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Den entsprechenden Bußgeldkatalog finden Sie hier.