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Coronaschutzverordnung: Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie 

 

Die Landesregierung NRW hat ein weitreichendes Kontaktverbot sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus Pandemie per Rechtsverordnung erlassen.  Die Regelungen gelten einschließlich 19.04.2020.

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Den entsprechenden Bußgeldkatalog finden Sie hier.