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Quarantänemaßnahmen

Das Gesundheitsamt hat für mich / für einen meiner Angehörigen Quarantäne angeordnet. Was muss ich beachten?

Ausführliche Informationen für Menschen in Quarantäne enthält diese Broschüre des Gesundheitsamtes.

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:

Die mündliche getroffene Anordnung der Quarantäne ist für Sie genauso verbindlich wie ein schriftlicher Bescheid.

Sie müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Sie sich nicht an die Quarantäneanordnung halten.

Wenn Quarantäne angeordnet wurde, bedeutet das für Sie konkret, dass Sie

  • Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen,
  • keinen persönlichen Kontakt ("Face to Face") zu Personen außerhalb Ihres Haushaltes haben dürfen
  • keinen Besuch empfangen dürfen

Sollten in Ihrem Haushalt weitere Personen mit Ihnen zusammen leben, die nicht unter Quarantäne stehen, sollen Sie nach Möglichkeit zeitlich und räumlich von anderen Haushaltsmitgliedern getrennt sein.

Ihre berufliche Tätigkeit dürfen Sie nur ausüben, wenn die Möglichkeit besteht, von Zuhause aus arbeiten zu können (Homeoffice).

Sie erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass die postalische Versendung in der aktuellen Situation einige Tage in Anspruch nehmen kann.