Umgang mit Abfällen während der Coronavirus-Pandemie
„Die Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. (…) Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung.“ So heißt es in einem Appell des Bundesumweltministeriums (BMU), dem sich der Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO), gerne anschließt. Es komme schließlich auf Jede und Jeden an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden.
Damit auch keine Gefahr von kontaminierten Abfällen ausgeht, empfiehlt das BMU für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, einige Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln:
• Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
• Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
• Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
• Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Bislang sind laut BMU zwar keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Damit der ausschließliche Entsorgungsweg über die Restmülltonne gewährleistet ist, können sich all jene Menschen, die sich im Gebiet des ZAKO in häuslicher Quarantäne befinden, an die Heimatkommunen wenden, um notwendige schwarze Abfallsäcke zu erhalten.
Im Übrigen gelte für alle privaten Haushalte, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändere sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.