Schützenfeste finden nicht statt
Großveranstaltungen, zu denen explizit die Schützenfeste - unabhängig von der Besucherzahl - gehören, bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Dies ist die wesentliche Aussage einer Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die am 4. Mai in Kraft getreten ist.
„Damit fällt die Schützenfestsaison 2020 leider aus“, erklärt Landrat Frank Beckehoff. „Ich bin dennoch froh, dass endlich Klarheit herrscht. Auf diese Regelung haben wir schon lange gewartet“.
Das bestätigt auch Kreisschützenoberst Markus Bröcher. „Endlich wissen wir Schützen, wo wir mit unseren Festen dran sind. Mit dieser Regelung können die Vereine, wenn auch schmerzlich, leben und planen.“
Im Übrigen geht Beckehoff davon aus, dass das Verbot von Großveranstaltungen auch über den August hinaus verlängert wird.
Die Absage des gesamten Festreigens fällt Landrat und Kreisschützenoberst jedoch schwer. „Unter den gegebenen Umständen haben wir allerdings keine andere Möglichkeit, als diesen Weg zu gehen“, sagen beide unisono.
"Besonders bitter ist das Verbot in den Fällen, in denen Jubiläen anstehen", findet Landtagsabgeordneter Jochen Ritter. "Die Ehrenplakette des Landes Nordrhein-Westfalen bleibt dem St. Josef Schützenbruderschaft Berlinghausen 1920 e.V., dem Schützenverein Oberhundem 1870 e.V. und dem Schützenverein St. Sebastian Maumke e. V. aber sicher, bis die Umstände eine dem besonderen Anlass entsprechende Übergabe erlauben."