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Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – dieses Ziel verfolgt die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)“. Für die Umsetzung sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Weitere Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier!