Im Sorgeregister werden die Kinder registriert, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Das Sorgeregister des Kreises Olpe erfasst alle nichtehelichen Kinder, die im Kreis Olpe geboren wurden und für die ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Oft fordern Banken, Schulen, Kindergärten oder Ärzte einen Nachweis darüber an, dass ein alleinerziehender Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Auch bei Auslandsreisen mit dem Kind kann danach gefragt werden. Dann kann eine sogenannte „Negativbescheinigung“ aus dem Sorgeregister angefordert werden, sofern keine gemeinsame Sorge vereinbart wurde.