Bekanntmachung des Kreises Olpe über die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens des Landschaftsplans »Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem« (LP 5) bei der Bezirksregierung Arnsberg
Der am 15.06.2020 vom Kreistag des Kreises Olpe als Satzung beschlossene Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ (LP 5) ist der Bezirksregierung Arnsberg als Höhere Naturschutzbehörde nach § 18 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) angezeigt worden.
07.11.2020