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Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Geflügelpest

 

Neue Überwachungszone der Geflügelpest in Kirchhundem

Das nach wie vor dynamische Seuchengeschehen hat mehrere Ausbrüche um Bad Berleburg erbracht. Der Kreis Olpe ist um Rüspe herum von einer Überwachungszone betroffen.

Die Maßnahmen entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Tierseuchen-Allgemeinverfügung.

Über eine interaktive Karte mit Adresssuche finden Sie Ihren Standort und können so prüfen, ob Sie von dem Maßnahmen betroffen sind.

Die Allgemeinverfügung zur Überwachungszone mit allen erforderlichen Maßnahmen finden Sie im Downloadbereich rechts oder hier.

Restriktionsgebiete aufgehoben

In dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Oberbergischen Kreis nahe der Olper Kreisgrenze war die Geflügelpest in Haltungen von Hausgeflügel ausgebrochen. Die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden mittlerweile abgeschlossen.

Die eingerichteten Restriktionsgebiete (Überwachungszonen) wie auch die damit verbundene Aufstallungspflicht konnten daher aufgehoben werden.

Die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tierbestände dem Veterinäramt zu melden, gilt grundsätzlich und bleibt daher bestehen: veterinaeramt@kreis-olpe.de oder über den Meldebogen Geflügelhaltung. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich. 

Das Risiko für Geflügel an der Geflügelpest zu erkranken ist nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) weiterhin bundesweit hoch. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhaltenden die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen.

Darüber hinaus sind die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Errichtung einer funktionierenden Barriere zwischen den Lebensräumen von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen ist dabei wesentlich.

Besondere Vorsicht ist geboten an gemeinsamen genutzten Wasserflächen von wildlebenden Wasservögeln (Enten, Schwänen und Gänsen) und Nutzgeflügel. Hiervon geht ein sehr hohes Risiko der Viruseinschleppung aus.

Biosicherheitsvorkehrungen in Freilandhaltungen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen u.a.:

  • Fütterung und Tränken nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Tränken nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser.
  • Lagerung von Futter, Einstreu und sonstigen Gegenständen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Veterinäramts zur Verfügung.

Die Geflügelpest:

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.


01.12.2022