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Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) an. Ziel des Unterrichts ist, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und zudem wichtige interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Als zusätzliches Lernangebot untersteht der gesamte HSU der Aufsicht der Schulbehörden. Das Schulamt für den Kreis Olpe ist hierbei für die Planung und Organisation zuständig.

Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht, meist am Nachmittag, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit Vorkenntnissen in der jeweiligen Herkunftssprache statt. Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Auch wenn für die jeweilige Herkunftssprache des Kindes noch keine Lerngruppe besteht, ist es wichtig die Anmeldebögen über die Schule schriftlich dem Schulamt Olpe einzureichen, damit der Bedarf überprüft werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden können.