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Zur wiederkehrenden gewerblichen Nutzung (Kfz-Branche) können auf Antrag rote Dauerkennzeichen widerruflich auf Dauer beziehungsweise mit zeitlicher Befristung erteilt werden.

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiger Ausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung der Antragstellerin oder Antragstellers
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer für ein rotes Kennzeichen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
  • Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Rote Kennzeichen dürfen nur zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden:

Die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger eines roten Kennzeichens hat zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden. Die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen.

Über Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten hat die Person fortlaufende Aufzeichnungen zu führen (Fahrtenbuch), aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, die fahrzeugführende Person mit Anschrift, die Fahrzeugklasse und die Fahrzeugherstellerfirma, die vollständige Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.

Die Zuteilung der roten Dauerkennzeichen erfolgt nicht am Schalter. Sobald die erforderlichen Antragsunterlagen sowie die behördlichen Auskunftsersuchen vorliegen, wird die antragstellende Person informiert. Danach kann ein Termin zur Erteilung der Kennzeichen vereinbart werden.