Für die Neuausstellung von Fahrzeugpapieren anlässlich Verlust ist oftmals die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich. Die Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) kann im Einzelfall eine Verlusterklärung ausreichend sein.
Wird der Verlust im Rahmen einer Umschreibung angezeigt, ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises (zum Beispiel Kaufvertrag) notwendig. War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet, muss außerdem die Zustimmung der zuletzt zuständigen Behörde eingeholt werden.
Zum Datenabgleich ist aber bei allen Anträgen auf eine Neuausstellung von Fahrzeugpapieren die persönliche Vorsprache der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II), früher Fahrzeugbrief
- Ausweis
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters (Wurde bei der Polizei keine Anzeige erstattet, kann die persönliche Abgabe einer Versicherung an Eides statt verlangt werden)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Anzeige der Polizei (wenn eine Anzeige erstattet wurde)
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), früher Fahrzeugschein
- Ausweis
- Eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Anzeige der Polizei (wenn eine Anzeige erstattet wurde)