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Ab sofort Corona-Schutzimpfung für weitere Beschäftigtengruppen möglich

Durch einen neuen Erlass hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Kreis der impfberechtigten Personen erweitert. Ab sofort können sich neben den bereits bekannten Beschäftigtengruppen der höchsten Prioritätsstufe auch folgende Gruppen zur Impfung anmelden: 

Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Personen:

  • Betreuungsrichterinnen- und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Frisörinnen und Frisöre
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger 

Außerdem sind ab sofort folgende Gruppen impfberechtigt:

  • Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege 

Die Vereinbarung eines Impftermins erfolgt über das Online-Anmeldeportal des Impfzentrums. Nähere Einzelheiten finden Interessierte unter http://impfzentrum-oe.de.

In diesem Zusammenhang erinnert das Impfzentrum noch einmal daran, dass Termine, die über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. über die Telefonnummer 0800 11611702 vereinbart wurden, auch nur dort geändert werden können. Das Impfzentrum hat keinen Einfluss auf das System.

19.02.2021 

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