Sprungziele
Inhalt

Freie Terminkontingente im Impfzentrum

 

Erfreuliche Nachrichten aus dem Impfzentrum des Kreises Olpe: durch Zuweisung eines zusätzlichen Impfstoffkontingentes stehen in der kommenden Woche kurzfristig freie Impftermine für die Über-80-jährigen zur Verfügung. Diese Termine können ab sofort online über das Impfterminportal www.impfterminservice.de oder telefonisch unter 0800 11611702 gebucht werden.

Ebenfalls erfreulich ist, dass die Akzeptanz des AstraZeneca-Impfstoffs unter den berechtigten Impfgruppen offenbar zunimmt. Nach einem etwas schleppenden Beginn sind die Impftermine für diesen Impfstoff in den kommenden Tagen komplett ausgebucht. Aber auch hier stehen kurzfristig zusätzliche freie Terminkapazitäten zur Verfügung. Geimpft werden derzeit alle Beschäftigten der Priorisierungsstufe 1 der Coronavirus-Impfverordnung. Dazu  gehören neben Pflege- und Rettungsdienstpersonal jetzt auch viele weitere Berufsgruppen, wenn sie regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, z.B. Ärzte und Zahnärzte sowie deren medizinisches Fachpersonal, Physiotherapeuten, Fußpfleger und Friseure. Für diese Gruppen erfolgt die Anmeldung ausschließlich online über das Anmeldeportal des Impfzentrums. Alle Einzelheiten sowie der Link zur Terminbuchung sind auf http://impfzentrum-oe.de zu finden.

Weiterhin gedulden müssen sich Personen der Priorisierungsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung. Hier sind zunächst die weiteren Regelungen des Gesundheitsministeriums abzuwarten. Sobald Impfmöglichkeiten für weitere Gruppen eröffnet sind, werden die entsprechenden Informationen veröffentlicht. Es wird deshalb gebeten, von Einzelanfragen beim Impfzentrum oder Gesundheitsamt abzusehen.

Zum Kreis der Impfberechtigten in der höchsten Prioritätenstufe gehören:

  • Personal von ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften ausgenommen Eingliederungshilfe
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind
  • Ärztinnen und Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
  • Ärztinnen und Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
  • Personal in den Impfzentren
  • Rettungsdienstpersonal
  • Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Außerdem sind folgende Berufsgruppen impfberechtigt, wenn eine regelmäßige Tätigkeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen mittels Bescheinigung (z.B. der Heimleitung) nachgewiesen wird:

  • Betreuungsrichterinnen- und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Frisörinnen und Frisöre
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger 
25.02.2021 

Randspalte