Änderung technischer Daten
Sollten Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vornehmen, so müssen diese von einer sachverständigen Person abgenommen werden. Ihre Zulassungsbehörde erteilt im Anschluss daran die dafür notwendige Betriebserlaubnis und übernimmt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief
- Änderungsbericht beziehungsweise Gutachten der abnehmenden Stelle
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten