Neuzulassung
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Inländische Fahrzeuge:
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, oder COC-Papier
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (Kann vom Kontoinhaber und Halter auch vor Ort unterschrieben werden. Zudem ist der Ausweis des Kontoinhabers erforderlich.)
Bei Fahrzeugen, die im Eigenbau gefertigt wurden, sind mit Ausnahme des Fahrzeugbriefes zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen nachfolgende Papiere vorzulegen:
- Nachweis über den Kauf der Achsen beziehungsweise des Fahrzeugrahmens; eventuell Herstellerbescheinigung
- Gutachten gemäß § 13 EG-FGV