Sprungziele
Inhalt

Neuzulassung

 

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Inländische Fahrzeuge:

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, oder COC-Papier
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Bei Fahrzeugen, die im Eigenbau gefertigt wurden, sind mit Ausnahme des Fahrzeugbriefes zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen nachfolgende Papiere vorzulegen:

  • Nachweis über den Kauf der Achsen beziehungsweise des Fahrzeugrahmens; eventuell Herstellerbescheinigung
  • Gutachten gemäß § 13 EG-FGV

Eingeführte Neufahrzeuge:

Fahrzeuge in diesem Sinne sind solche, die nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbes nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Für die Zulassung benötigen Sie:

  • COC-Papier beziehungsweise Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • Eigentumsnachweis (Rechnung im Original oder Kaufvertrag im Original)
  • Erklärung, dass es sich um ein noch nicht zugelassenes Neufahrzeug handelt
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Ausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Mitteilung an das Finanzamt für Umsatzsteuerzwecke

Eingeführte Gebrauchtfahrzeuge:

  • Die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • Die ausländischen Kennzeichen (sofern noch zugelassen)
  • Das Gutachten gemäß § 21 StVZO beziehungsweise COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
  • Eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei Import aus EU-Ländern)
  • Eigentumsnachweis (entweder Rechnung im Original oder Kaufvertrag)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Ausweise der Erziehungsberechtigten

Bei eingeführten Fahrzeugen aus verschiedenen Ländern ist es erforderlich, dass die Zulassungsbehörde eine Abfrage in den zentralen Fahrzeugregistern der Ausfuhrländer vornimmt. Unter Umständen kann sich die Zulassung dieser Fahrzeuge zeitlich verzögern, da erst die Antwort vorliegen muss.