Halterwechsel innerhalb des Kreises Olpe
Wenn Sie ein bislang auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug gekauft haben und dieses nun auf sich zulassen möchten, liegt ein Halterwechsel vor.
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
- Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Gesiegelte Kennzeichen (sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein)
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer