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Lern- und Entwicklungsplanung

Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird der individuellen sonderpädagogischen Förderplanung als Planungs- und Reflexionsinstrument große Bedeutung beigemessen. Sie dient dazu, Unterstützungsbedarf zu konkretisieren und Fördermaßnahmen anschaulich und nachvollziehbar abzubilden. Rechtlich heißt es: „Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn fort…“ (§21 Abs. 7 AO-SF).

Die Lern- und Entwicklungsplanung ist ein Instrument zur Weiterentwicklung der individuellen Förderplanung. Sie konkretisiert den Unterstützungsbedarf für den täglichen Unterricht und stellt Informationen und die abzuleitenden Fördermaßnahmen für alle Beteiligten zur Verfügung und macht sie damit nachvollziehbar und transparent.

Weitere Informationen zur Lern- und Entwicklungsplanung befinden sich bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule.