Halter-/Standortwechsel aus anderen Kreisen
Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Olpe umgezogen sind oder ein Fahrzeug aus einem anderen Kreis erworben haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug im Kreis Olpe zulassen.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief (Hinweis: Bei Kennzeichenmitnahme ist dieses Dokument nur erforderlich, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll)
- Kennzeichenschilder (sofern nicht bereits abgemeldet)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters
- Bei Firmen zusätzlich: Bescheinigung des Gewerbeamtes beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der vollmachtgebenden Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer