Übergang Klasse 4 in Klasse 5
Den Wechsel der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die weiterführende Schule regelt das Aufgaben- und Kommunikationskonzept (AKK) der Bezirksregierung Arnsberg.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert und wurde der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Verfahren nach § 10 ff. der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF, BASS 13-41 Nr. 2.1 ) förmlich festgestellt, entscheidet das Schulamt nach § 17 Absatz 5 AO-SF, ob sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin notwendig ist. In diesem Fall schlägt es den Eltern mindestens eine weiterführende allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist (§ 17 Absatz 5, § 16 AO-SF). Entscheiden sich die Eltern für eine Förderschule, berät sie das Schulamt gemäß §16 Absatz 2 AO-SF über ein entsprechendes Angebot.
Folgende Personen sind für die Organisation des Aufgaben- und Kommunikationskonzeptes zuständig:
- Britta Halbe
- Andreas Kremer (andreas.kremer@bra.nrw.de)