Fachdienst Staßenverkehr
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Staßenverkehr
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Datenerhebung, um über Anträge auf
- Erteilung,
- Erweiterung,
- Verlängerung,
- Umschreibung oder
- Umtausch einer Fahrerlaubnis,
- auf Änderung von Auflagen
- auf Ersatz eines Führerscheins
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Anträge auf
- Erteilung oder
- Verlängerung einer Fahrerkarte
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Anträge auf
- auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis oder
- auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über den
- Entzug einer Fahrerlaubnis
- Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister oder
- Maßnahmen im Rahmen der Probezeit
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Maßnahmen nach dem Fahrlehrergesetz zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Maßnahme nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu entscheiden.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Fahrlehrergesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
- Antragsteller
- Andere Fahrerlaubnisbehörden
- Überörtliche Register beim Kraftfahrbundesamt
- Dienstleister wie Bundesdruckerei
- Andere Behörden wie Polizei
- Betroffene / Ordnungspflichtige
- Gerichte
- Andere auf Wunsch der gespeicherten Personen (MPU-Stellen, Ärzte, Kreisverkehrsverband u.s.w.)
Dauer der Speicherung
- Bei Inhabern von Rechten: lebenslang
- Bei Eintragungen im Fahreignungsregistern: bis 15 Jahre
- Ansonsten: 10 Jahre
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Im Fahrerlaubniswesen: Nein, es erfolgt dann keine Antragsbearbeitung.
Nach dem Fahrlehrergesetz: Mitwirkungspflicht von Fahrschulen
Datenquelle/n
- Eigene Anträge
- Mitteilung öffentlicher Dritter (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeldbehörden, Polizei, andere Behörden)
- Mitteilung Privater
Kategorien der personenbezogenen Daten
- Personendaten (Einwohnermelderecht)
- Fahrerlaubnisdaten
- Sachverhaltsdaten
- Fahrlehrer- / Fahrschuldaten
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 01.03.2021
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Staßenverkehr
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Datenerhebung zur Verfolgung und Ahndung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bei
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Polizeianzeigen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Straßenverkehrsgesetz(StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Fahrpersonalgesetz (FPersG), Fahrpersonalverordnung (FPersV), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
- Kraftfahrtbundesamt (KBA)
- Behörden
- Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Rechtsanwälte
- Versicherungen
- Krankenkassen
Dauer der Speicherung
§ 49c Abs. 5 OWiG:
Geldbußen > 250 EUR = max. 5 Jahre
Geldbußen < 250 EUR = max. 2 Jahre
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Betroffene Personen sind zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten verpflichtet.
Datenquelle/n
- Angaben der Betroffenen
- Angaben von Zeugen
- Behördenangaben (nur bei gesetzlichen Übermittlungsbefugnissen)
Kategorien der personenbezogenen Daten
Personendaten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 01.03.2021
Zulassung von Fahrzeugen
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Zulassung von Fahrzeugen
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Staßenverkehr
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
- Zulassung von Fahrzeugen
- Vergabe von Roten Dauerkennzeichen
- Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
- Verarbeitung von Änderungsmitteilungen bei zugelassenen Fahrzeugen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrszulassungsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Beitreibungserleichterungsgesetz NW
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
- Kraftfahrtbundesamt
- Hauptzollamt
- KFZ-Versicherungsgesellschaften
- Finanzbehörden
Dauer der Speicherung
6 Jahre bei Informationen zu geleisteten Zahlungen (§ 59 KOMHVO)
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Mitteilungspflichten gem. § 13 FZV
Datenquelle/n
- Vorgelegte Ausweisdokumente
- Abfragen aus dem Melderegister, Handelsregister, Gewerbeauskunft
Kategorien der personenbezogenen Daten
- Personendaten: Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Unterschrift
- Bei Firmen: Personendaten der vertretungsberechtigten Personen
- Bankverbindung
- Rückstände bei der KFZ-Versicherung oder -steuer
- Rückstände im Bereich der KFZ-Zulassung
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 01.03.2021