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Fachdienst Staßenverkehr

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kreis Olpe nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Fahrerlaubnisse / Führerscheine

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Fahrerlaubnisse / Führerscheine


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Staßenverkehr


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • Erteilung,
  • Erweiterung,
  • Verlängerung,
  • Umschreibung oder
  • Umtausch einer Fahrerlaubnis,
  • auf Änderung von Auflagen
  • auf Ersatz eines Führerscheins

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • Erteilung oder
  • Verlängerung einer Fahrerkarte

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis oder
  • auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über den

  • Entzug einer Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister oder
  • Maßnahmen im Rahmen der Probezeit

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Maßnahmen nach dem Fahrlehrergesetz zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Maßnahme nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu entscheiden.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Fahrlehrergesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

  • Antragsteller
  • Andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Überörtliche Register beim Kraftfahrbundesamt
  • Dienstleister wie Bundesdruckerei
  • Andere Behörden wie Polizei
  • Betroffene / Ordnungspflichtige
  • Gerichte
  • Andere auf Wunsch der gespeicherten Personen (MPU-Stellen, Ärzte, Kreisverkehrsverband u.s.w.)


Dauer der Speicherung

  • Bei Inhabern von Rechten: lebenslang
  • Bei Eintragungen im Fahreignungsregistern: bis 15 Jahre
  • Ansonsten: 10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Im Fahrerlaubniswesen: Nein, es erfolgt dann keine Antragsbearbeitung.

Nach dem Fahrlehrergesetz: Mitwirkungspflicht von Fahrschulen


Datenquelle/n

  • Eigene Anträge
  • Mitteilung öffentlicher Dritter (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeldbehörden, Polizei, andere Behörden)
  • Mitteilung Privater


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Personendaten (Einwohnermelderecht)
  • Fahrerlaubnisdaten
  • Sachverhaltsdaten
  • Fahrlehrer- / Fahrschuldaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.03.2021

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Verkehrsordnungswidrigkeiten


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Staßenverkehr


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Datenerhebung zur Verfolgung und Ahndung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bei

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Polizeianzeigen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Straßenverkehrsgesetz(StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Fahrpersonalgesetz (FPersG), Fahrpersonalverordnung (FPersV), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

  • Kraftfahrtbundesamt (KBA)
  • Behörden
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • Krankenkassen


Dauer der Speicherung

§ 49c Abs. 5 OWiG:
Geldbußen > 250 EUR = max. 5 Jahre
Geldbußen < 250 EUR = max. 2 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Betroffene Personen sind zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten verpflichtet.


Datenquelle/n

  • Angaben der Betroffenen
  • Angaben von Zeugen
  • Behördenangaben (nur bei gesetzlichen Übermittlungsbefugnissen)


Kategorien der personenbezogenen Daten

Personendaten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.03.2021

Zulassung von Fahrzeugen

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Zulassung von Fahrzeugen


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Staßenverkehr


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

  • Zulassung von Fahrzeugen
  • Vergabe von Roten Dauerkennzeichen
  • Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
  • Verarbeitung von Änderungsmitteilungen bei zugelassenen Fahrzeugen


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrszulassungsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Beitreibungserleichterungsgesetz NW


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

  • Kraftfahrtbundesamt
  • Hauptzollamt
  • KFZ-Versicherungsgesellschaften
  • Finanzbehörden


Dauer der Speicherung

6 Jahre bei Informationen zu geleisteten Zahlungen (§ 59 KOMHVO)


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Mitteilungspflichten gem. § 13 FZV


Datenquelle/n

  • Vorgelegte Ausweisdokumente
  • Abfragen aus dem Melderegister, Handelsregister, Gewerbeauskunft


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Personendaten: Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Unterschrift
  • Bei Firmen: Personendaten der vertretungsberechtigten Personen
  • Bankverbindung
  • Rückstände bei der KFZ-Versicherung oder -steuer
  • Rückstände im Bereich der KFZ-Zulassung


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.03.2021