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Fahrerlaubnisse / Führerscheine

Bezeichnung der Datenverarbeitung

Fahrerlaubnisse / Führerscheine


Verantwortlicher

Kreis Olpe

Der Landrat

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zuständiger Fachdienst

Fachdienst Staßenverkehr


Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Olpe

Der Datenschutzbeauftragte

Westfälische Straße 75
57462 Olpe


Zwecke der Datenverarbeitung

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • Erteilung,
  • Erweiterung,
  • Verlängerung,
  • Umschreibung oder
  • Umtausch einer Fahrerlaubnis,
  • auf Änderung von Auflagen
  • auf Ersatz eines Führerscheins

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • Erteilung oder
  • Verlängerung einer Fahrerkarte

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Anträge auf

  • auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis oder
  • auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über den

  • Entzug einer Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister oder
  • Maßnahmen im Rahmen der Probezeit

zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Maßnahmen nach dem Fahrlehrergesetz zu entscheiden.

Datenerhebung, um über Maßnahme nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu entscheiden.


Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Fahrlehrergesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz


Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten

  • Antragsteller
  • Andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Überörtliche Register beim Kraftfahrbundesamt
  • Dienstleister wie Bundesdruckerei
  • Andere Behörden wie Polizei
  • Betroffene / Ordnungspflichtige
  • Gerichte
  • Andere auf Wunsch der gespeicherten Personen (MPU-Stellen, Ärzte, Kreisverkehrsverband u.s.w.)


Dauer der Speicherung

  • Bei Inhabern von Rechten: lebenslang
  • Bei Eintragungen im Fahreignungsregistern: bis 15 Jahre
  • Ansonsten: 10 Jahre


Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Im Fahrerlaubniswesen: Nein, es erfolgt dann keine Antragsbearbeitung.

Nach dem Fahrlehrergesetz: Mitwirkungspflicht von Fahrschulen


Datenquelle/n

  • Eigene Anträge
  • Mitteilung öffentlicher Dritter (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeldbehörden, Polizei, andere Behörden)
  • Mitteilung Privater


Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Personendaten (Einwohnermelderecht)
  • Fahrerlaubnisdaten
  • Sachverhaltsdaten
  • Fahrlehrer- / Fahrschuldaten


Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Stand: 01.03.2021