Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Bezeichnung der Datenverarbeitung
Fahrerlaubnisse / Führerscheine
Verantwortlicher
Der Landrat
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 0
- Fax: 02761 81 343
- E-Mail: info@kreis-olpe.de
Zuständiger Fachdienst
Fachdienst Staßenverkehr
Datenschutzbeauftragte/r
Der Datenschutzbeauftragte
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
- Telefon: 02761 81 225
- E-Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-olpe.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Datenerhebung, um über Anträge auf
- Erteilung,
- Erweiterung,
- Verlängerung,
- Umschreibung oder
- Umtausch einer Fahrerlaubnis,
- auf Änderung von Auflagen
- auf Ersatz eines Führerscheins
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Anträge auf
- Erteilung oder
- Verlängerung einer Fahrerkarte
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Anträge auf
- auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis oder
- auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über den
- Entzug einer Fahrerlaubnis
- Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister oder
- Maßnahmen im Rahmen der Probezeit
zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Maßnahmen nach dem Fahrlehrergesetz zu entscheiden.
Datenerhebung, um über Maßnahme nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu entscheiden.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Fahrlehrergesetz, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Empfänger/Kategorien von Empfängern der Daten
- Antragsteller
- Andere Fahrerlaubnisbehörden
- Überörtliche Register beim Kraftfahrbundesamt
- Dienstleister wie Bundesdruckerei
- Andere Behörden wie Polizei
- Betroffene / Ordnungspflichtige
- Gerichte
- Andere auf Wunsch der gespeicherten Personen (MPU-Stellen, Ärzte, Kreisverkehrsverband u.s.w.)
Dauer der Speicherung
- Bei Inhabern von Rechten: lebenslang
- Bei Eintragungen im Fahreignungsregistern: bis 15 Jahre
- Ansonsten: 10 Jahre
Verpflichtung der betroffenen Person zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung
Im Fahrerlaubniswesen: Nein, es erfolgt dann keine Antragsbearbeitung.
Nach dem Fahrlehrergesetz: Mitwirkungspflicht von Fahrschulen
Datenquelle/n
- Eigene Anträge
- Mitteilung öffentlicher Dritter (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeldbehörden, Polizei, andere Behörden)
- Mitteilung Privater
Kategorien der personenbezogenen Daten
- Personendaten (Einwohnermelderecht)
- Fahrerlaubnisdaten
- Sachverhaltsdaten
- Fahrlehrer- / Fahrschuldaten
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
- Telefon: 0211 38424 0
- Fax: 0211 38424 10
- E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Web: www.ldi.nrw.de
Stand: 01.03.2021