Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Festlegung von Schutzmaßregeln nach §§ 21 und 27 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest mit Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 19.03.2021
In einem Geflügelbestand in Eslohe-Cobbenrode im Kreis Hochsauerlandkreis ist am 18.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Putenmastbetrieb amtlich festgestellt worden.
Zum Schutz vor den von der Geflügelpest ausgehenden Gefahren werden aufgrund §§ 18, 21 und 27 der Geflügelpest-Verordnung folgende Anordnungen getroffen:
19.03.2021