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Inklusionsscheck NRW wird fortgesetzt

 

Mit dem „Inklusionsscheck NRW“ fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Bei diesen Aktivitäten kann es sich beispielsweise um die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern handeln, um die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffung mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit.
Für die Förderungen aus dem Inklusionsscheck NRW stehen bis zum Jahresende 300-mal 2.000 € zur Verfügung. 

Petra Lütticke, die Behindertenbeauftragte des Kreises Olpe, begrüßt das Förderprogramm ausdrücklich.  „Mit dem Inklusionscheck werden örtliche Initiativen bei der Umsetzung inklusiver Aktivitäten unterstützt. Ich ermuntere alle, denen die Begegnung und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen ein Herzensanliegen ist, daran mitzuwirken, gesellschaftliche, kommunikative, technische oder bauliche Barrieren abzubauen.“  

Die Fördermittel können ab sofort unkompliziert unter www.inklusionsscheck.nrw.de online beantragt werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Inklusionsscheck NRW, beispielsweise FAQs zum Antragsverfahren oder die zugrundeliegende Förderrichtlinie. 

Inklusionsscheck
Inklusionsscheck
22.03.2021